Bürgerbeteiligung im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung (VU)
Das Planungsbüro Wolf hat in den letzten Monaten die vorbereitende Untersuchung für die beabsichtigte Ausweisung eines Sanierungsgebietes mittels Erlasses einer Sanierungssatzung in der Ortsgemeinde Raumbach durchgeführt.
Anhand von eigenen Erhebungen und der Auswertung von statistischen Daten, sowie Gesprächen mit lokalen Experten, wurden städtebauliche Missstände erfasst. Diese städtebaulichen Missstände sind Mängel in der Bausubstanz in Bezug auf Statik, Bautechnik und eventuelle Bauschäden, Mängel und Modernisierungsbedarf an Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation. Die Altersstruktur und Baudichte werden als weitere städtebauliche Missstände dargestellt.
In einer städtebaulichen Analyse und Bewertung der Gesamtlage von Raumbach wurden Funktionsschwächen und Mängel in den Strukturbereichen Verkehr, Grün- und Freiflächen, Nutzung und Ortsgestaltung untersucht. Die Untersuchungen münden in einen städtebaulichen Rahmenplan, aus dem Dorferneuerungskonzept entwickelt, der die Perspektive der Gemeinde für die nächsten 10 – 15 Jahre darstellt.
Raumbach wird auch zukünftig bestimmt durch die Funktionen Landwirtschaft/Weinbau, Kleingewerbe, Wohnen und Naherholung. In einer Ausrichtung der Gemeinde auf diese zukünftigen Funktionen sind zahlreiche Einzelaufgaben wie Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses und Einrichtungen zur Kommunikation und Betreuung der älteren Bürger und Bürgerinnen in der Gemeinde vorgesehen.
Aufgrund der städtebaulichen Missstände empfiehlt das Planungsbüro dem Gemeinderat, den Untersuchungsbereich als Sanierungsgebiet auszuweisen. Für das Verfahren ist eine Beteiligung von Behörden als Träger öffentlicher Belange sowie eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Die Unterlagen sind in der Zeit vom 26.03.2026 bis zum 30.04.2026 wie folgt einsehbar:
- im Internet, unter https://www.vg-nahe-glan.de/bauen-klimaschutz/sanierungsgebiete-in-ortsgemeinden/aktuelle-verfahren/
- in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Sobernheim, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, 1. OG, Zimmer 117; telefonische Anmeldung erbeten bei Frau Neubrech (06751 81-3501) oder Frau Scheffold (06751 81-3502)
- in der Ortsgemeinde Raumbach, im Bürgerhaus zu den Sprechstunden des ersten Beigeordneten Jürgen Soffel oder nach telefonischer Vereinbarung (06753 – 917159) oder vertretungsweise bei der Beigeordneten Frau Mieck. Generell wird um telefonische Anmeldung gebeten.
Danach berät der Gemeinderat über die Anregungen und beschließt die Satzung. Ab dann erhalten die Bürger – im Rahmen des Abschlusses einer Modernisierungsvereinbarung mit der Ortsgemeinde – die Möglichkeit, private Investitionen zur Modernisierung und Sanierung alter Bausubstanz im Geltungsbereich der Sanierungssatzung sowie Verbesserung der Installationen erhöht steuerlich abzuschreiben und so finanzielle Erleichterungen zu erhalten. - Sofern die Bürger/innen Anregungen und Bedenken äußern möchten, können diese per E-Mail, mit Angabe des Absenders, bei silke.neubrech@vg-nahe-glan.de oder renate.scheffold@vg-nahe-glan.de oder raumbach@vg-nahe-glan.de eingereicht werden.
- Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.