Satzung „städtebauliches Sanierungsgebiet“ Raumbach

Satzung der Ortsgemeinde Raumbach zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes vom 25.06.2026

Die o.a. Satzung zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in der OG Raumbach wurde mit ihrer Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Nahe-Glan am 09.07.2026 rechtsverbindlich.
Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung erhalten die Bürgerinnen und Bürger – im Rahmen des Abschlusses einer Modernisierungsvereinbarung mit der Ortsgemeinde – die Möglichkeit, private Investitionen zur Modernisierung und Sanierung alter Bausubstanz im Geltungsbereich der Sanierungssatzung sowie Verbesserung der Installationen erhöht steuerlich abzuschreiben und so finanzielle Erleichterungen zu erhalten.
Die kostenpflichtige Sanierungsberatung wird durch das betreuende Planungsbüro Wolf erfolgen.
Sofern Sie eine Sanierung oder Modernisierung Ihres Gebäudes planen, setzen Sie sich bitte vor Maßnahmenbeginn für weitere Informationen mit dem Planungsbüro Wolf in Kaiserslausatzungtern in Verbindung (Tel.: 0631/3605800, E-Mail: planungsbuero-wolf@t-online.de).

Komplette Satzung zum Nachlesen oder als Download hier.